Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Hier finden Sie die Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(Verkündet am 29. November 2020, in Kraft ab 30. November 2020.)
Dieser Erlass gilt in Schleswig-Holstein und Hamburg zunächst bis zum zum 20.12., spätestens dann erfolgt ein neuerliches Update. Die Bremer Vorschrift hat derzeit eine Gültigkeit bis zum 09.01.2021.
https://www.hamburg.de/verordnung/
https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_11_30_GBl_Nr_0134_signed.pdf