Energieblog

Angesichts zahlreicher Unternehmensanfragen zur derzeitigen Energiekrise, fassen wir die wesentlichen Aspekte nochmals wie folgt zusammen:


23.11.2022: Fortsetzung der Informationen zur Energiesituation

Fortsetzung der Informationen zur Energiesituation

EU-Verordnung zu Notfalleingriffen in Energiemärkte / Nationale Gesetzesinitiativen

Die EU-Kommission hat Mitte September einen finalen Entwurf zum Strompreis-Cap veröffentlicht, den unser Dachverband bbs in einem Rundschreiben zusam-menfasst hat. Darüber hinaus hat die Bundesregierung neue Gesetzentwürfe in Reaktion auf die Energiekrise auf den Weg gebracht.

Entwurf EU-Verordnung zu Notfallmaßnahmen auf den Energiemärkten – im Einzelnen:

Strom-Einsparverpflichtungen für EU-Mitgliedstaaten (Artikel 3-5): Erlösobergrenze für Stromerzeugung (Artikel 6-10) Strompreis-Cap für Haushaltskunden, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Un-ternehmen (Artikel 11 und 12) Solidaritätsabgabe (Artikel 13-17) Inkrafttreten und Befristung Gaspreiscap

Neue Gesetzesinitiativen der Bundesregierung:

Novelle des Energiesicherungsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Rege-lungen Verlängerung des Energie- und Stromsteuerspitzenausgleichs

Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf das beigefügte bbs-Rundschreiben nebst Anlagen.

(EN-2022-045)

Details zur Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms

Nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck laufen aktuell die Arbeiten an einer Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms, um ins-besondere den Mittelstand stärker zu stützen. Mittelständler aus allen Wirtschafts-sektoren, die von den steigenden Energiekosten stark betroffen sind, sollen künftig leichter Zuschüsse erhalten können, als dies nach den aktuellen Programmbedin-gungen der Fall ist.

Im Einzelnen:

Einrichtung einer zusätzlichen Programmlinie (KMU-Stufe) als branchen-übergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand

Das Energiekostendämpfungsprogramm ist in seiner aktuellen Fassung auf die energie- und handelsintensive Industrie ausgerichtet. Es soll Unternehmen unter-stützen, die stark gestiegene Energiekosten aufgrund des internationalen Wettbe-werbs nicht an ihre Kunden weitergeben können. Es gibt viele weitere energiein-tensive Unternehmen und dies ganz besonders im Mittelstand, die die gestiegenen Energiepreise nicht weitergeben können und daher zunehmend unter der Energie-preissteigerung leiden. Daher soll jetzt eine zusätzliche Programmstufe (KMU-Stufe) für den Mittelstand geschaffen werden mit neuen Kriterien, die zielgenau zugeschnitten sind.

Zielgruppe

Zielgruppe der neuen Programmlinie für den Mittelstand sollen energieintensive mittelständische Unternehmen sein, unabhängig davon, ob sie einer Branche nach dem Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihil-fen (KUEBLL) angehören. Damit soll die neue Programmlinie nicht nur das produ-zierende Gewerbe erfassen, sondern etwa auch das Handwerk und die Dienstleis-tungswirtschaft.

Die Zuschusskriterien sollen sich an der bisherigen Systematik des Energiekos-tendämpfungsprogramms orientieren. Je stärker die Betroffenheit durch die Ener-giekosten ist, desto höher der Zuschuss.

Zeitplan

Das Programm soll nach Vorstellung des BMWK so angelegt werden, dass ener-gieintensive mittelständische Unternehmen für ihre Erdgas- und Stromkosten so schnell wie möglich Zuschüsse erhalten können, möglichst sogar rückwirkend ab September. Zuvor muss die Europäische Kommission das Programm genehmi-gen.

Weitere Unternehmenshilfen

Über das neue Programm für den Mittelstand hinaus ist eine zusätzliche Erweite-rung des bestehenden Energiekostendämpfungsprogramms in Planung. So wird aktuell in der Bundesregierung erörtert, das Programm in Stufe 1 und 2 unter be-stimmten Voraussetzungen für alle Branchen der Industrie zu öffnen und insge-samt zeitlich zu verlängern.

Ergänzend verweisen wir auf die entsprechende Pressemitteilung des BWWK: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220913-dritter-mittelstandsgipfel-rahmen-fuer-erweiterung-von-energiekostendaempfungsprogramm-vorgestellt.html

BDI zur Sonderverordnung AwSV anlässlich eines Brennstoff-wechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage

Um einen kurzfristigen Fuel Switch und die Aufrechterhaltung der Industrieproduk-tion in der Gasmangellage zu ermöglichen, müssen die rechtlichen Rahmenbedingun-gen verbessert werden. Die geplanten immissionsschutzrechtlichen Regelungen allein reichen nicht aus. Daher ist die Sonderverordnung zur AwSV unerlässlich. Es ist daher von allergrößter Bedeutung, diese gemeinsam mit den Immissions-schutzrechtlichen Regelungen zu erlassen.

Beigefügt übermitteln wir Ihnen die Position des BDI zum Referentenentwurf einer „Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gas-mangellage“.

Details entnehmen Sie bitte der beigefügten BDI-Position.

(Mail Raimo Benger vom 21.09.2022)

Bundesregierung kündigt Strom- und Gaspreisbremse sowie Härtefallentlastungen an

Unter dem Namen „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russi-schen Angriffskrieges“ hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Entlas-tung der Strom- und Gasverbraucher (inkl. der Industrie) im Umfang von bis zu 200 Mrd. Euro angekündigt und ein Eckpunktepapier hierzu veröffentlicht. Damit reagiert sie nunmehr auch auf die eindringlichen Appelle aus der Industrie in den vergangenen Wochen. Die Inhalte hat unser Dachverband bbs in einem Rund-schreiben zusammengefasst.

Zu Einzelheiten verweisen wir daher auf das beigefügte bbs-Rundschreiben und das Eckpunktepapier.

(EN-2022-049)

EU-Energieministerrat beschließt Notfallverordnung zur Ener-giepreiskrise

Unser Dachverband bbs hat uns darüber informiert, dass die Energieminister der EU-Mitgliedstaaten nunmehr den beigefügten Verordnungstext abschließend bera-ten haben. Der formale Beschluss erfolgt kurzfristig im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens.

Insgesamt bleibt es demnach bei den Kernelementen des Verordnungsentwurfs, u.a. bei Strom-Einsparverpflichtungen für die EU-Mitgliedstaaten von bis zu 15% (Artikel 3-5), einer Erlösobergrenze für Stromerzeuger von 180 Euro/MWh (Artikel 6-10), einem Strompreis-Cap für Haushaltskunden, kleine und mittlere Unterneh-men (Artikel 11/12) sowie einem „Solidaritätsbeitrag“ von Unternehmen, die Ge-winne in den Bereichen Öl, Gas, Kohle und Raffinerien erwirtschaften (Artikel 13-17). Wesentliche Änderungen haben sich nur hinsichtlich der nationalen Ausgestal-tung in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ergeben, für die der finale Verordnungs-text nun mehr Möglichkeiten vorsieht. Die Erlösobergrenze wie auch der „Solidari-tätsbeitrag“ sind zwar nach wie vor verpflichtend einzuführen, in welcher genauen Weise und wie die zusätzlichen Einnahmen verwendet werden, bleibt jedoch den EU-Mitgliedstaaten überlassen.

Wenngleich die Verordnung noch keine konkreten Entlastungen für die Industrie definiert, ist doch positiv zu werten, dass sowohl die Mittel aus der Erlösobergren-ze als auch aus dem „Solidaritätsbeitrag“ grundsätzlich für die Industrie eingesetzt werden können und dies nicht etwa ausgeschlossen wird wie in früheren Entwür-fen der EU-Kommission.

(EN-2022-050, Verordnungstext beifügen!)

Prognos-Studie Lieferunterbrechung von Gas – Fokus Ziegelin-dustrie veröffentlicht

Der Bundesverband Ziegelindustrie hat uns eine Prognos-Studie weitergeleitet. In der Studie wird von Prognos die Rolle der Ziegelindustrie näher beleuchtet und ih-re gesamtwirtschaftliche Bedeutung im Szenario eines möglichen Stopps russi-scher Gaslieferungen detailliert analysiert.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben nebst Anla-gen.

(Rundschreiben 104/2022)

BMF-Schreiben: Berücksichtigung der gestiegenen Energiekos-ten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues BMF-Schreiben „Be-rücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russ-lands gegen die Ukraine“ veröffentlicht. Es nimmt Bezug auf Entlastungs- und Bil-ligkeitsmaßnahmen wie z. B. die (auch rückwirkende) Herabsetzung von Voraus-zahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die Stundung und die einst-weilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (Vollstreckungsauf-schub).

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten BMF-Schreiben.

Verlängerung des Energiekostendämpfungsprogramms

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat aufgrund der weiterhin hohen Strom- und Erdgaspreise das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) über den 30. September 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Änderung der Förderrichtlinie wurde am 6. Oktober 2022 im Bundesanzeiger ver-öffentlicht. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung der Europäischen Kommission können Unternehmen nun für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022 gefördert werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2022. Laut der Aussage des zuständigen Bundesamts für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können bis zum 30. September 2022 fristge-recht gestellte Anträge auch noch im Nachgang hinsichtlich der einzelnen Monats-anträge ergänzt werden. Weitere Informationen können Sie der Webseite des BAFA entnehmen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Unterlagen_Zur_Antragstellung/Unterlagen_Zur_Antragstellung.html;jsessionid=14AAEFC4C77CE81F193695894DA9892F.1_cid378

Es ist davon auszugehen, dass das EKDP in Zukunft auch Branchen außerhalb der KUEBLL-Listen sowie KMU einschließen wird.

Nationaler Emissionshandel / BEHG-Novelle / DEHSt

Nach längerer Beratung hat der Bundestag Mitte Oktober die Novelle des Brenn-stoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen hat der bbs in beigefügtem Rundschreiben zusammengefasst. Darüber hinaus geht der bbs auf Änderungen beim Carbon-Leakage-Schutz im nationalen Emissi-onshandel ab dem Abrechnungsjahr 2023 ein. In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) eine Konsultation zu einem neuen Hin-weispapier gestartet.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben nebst Anlage.

(EN-2022-054)

Neuer EU-Beihilferahmen TCF / Abschlussbericht Gaskommis-sion

Die EU-Kommission hat Ende Oktober eine Änderung des EU-Beihilferahmens für Krisenmaßnahmen (Temporary Crisis Framework, TCF) beschlossen. Dieser wird absehbar die Grundlage für nationale Entlastungsmaßnahmen wie etwa die Gas- und Strompreisbremse in Deutschland sein. Hierzu hat auch die Expertenkommis-sion für Gas und Wärme fristgerecht ihren Abschlussbericht vorgestellt, der jedoch in Bezug auf die wesentlichen Elemente der Gaspreisbremse nur wenige Ände-rungen gegenüber dem am 10. Oktober 2022 vorgestellten Zwischenbericht ent-hält.

Der bbs hat sich umfassend mit diesen Themen befasst und eine erste Bewertung vorgenommen. Zu Details verweisen wir daher auf das beigefügte Rundschreiben nebst Anlagen.

(EN-2022-055)

Neues NRW-Förderpaket für klimaneutralen Mittelstand

Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium hat ein Förderprogramm mit dem Titel „Starterpaket klimaneutraler Mittelstand“ aufgelegt.

Mit dem Programm will das Land schwerpunktmäßig kleine und mittelgroße Unter-nehmen bei der Planung und der Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneut-rale Produktion unterstützen. Das Starterpaket zielt vor allem darauf ab, dass Un-ternehmen mit externer Unterstützung Effizienzpotenziale ermitteln, die Transfor-mation planen sowie verfügbare und kommende Fördermittel optimal akquirieren können. Sofern Unternehmen bereits Konzepte entwickelt haben, erhalten diese mit dem neuen NRW.BANK-Förderkredit „Weg vom Gas“ die Möglichkeit, schnellstmöglich auf alternative Energien und klimaneutrale Prozesstechnologien umzusteigen.

Kleine Unternehmen können zudem bei der NRW.BANK einen Kredit mit Til-gungszuschuss zur kurzfristigen Umstellung von Gas auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Prozesstechnologien beantragen.

Die Beratungszuschüsse und Kredite sollen dabei helfen, Einsparpotenziale zu er-schließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.

Das Förderpaket wird durch NRW.Energy4Climate (Landesgesellschaft für Klima-schutz und Energiewende des Landes Nordrhein-Westfalen) bereitgestellt.

Das Paket beinhaltet folgende Module:

Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für kleine produ-zierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045 für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende Förderung von Wärmekonzepten für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitar-beitende Kredit „Weg vom Gas“ für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbe-triebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden Bildungsprämie Wärmepumpe für die Fortbildung technischer Führungskräfte von SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betrieben

Mehr Informationen zu den Förderungen finden Sie unter www.energy4climate.nrw.

Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate über mittelstand@energy4climate.nrw wenden.

Energiekrise / Bundesregierung veröffentlicht Eckpunkte zu Ent-lastungsmaßnahmen

Anfang November hat die Bundesregierung das angekündigte Eckpunktepapier zur Ausgestaltung der Strom- und Gaspreisbremse sowie weiterer Instrumente veröf-fentlicht. Dieses deckt sich weitgehend mit den Beschlüssen der Ministerpräsiden-tenkonferenz und den Empfehlungen der Gaskommission. Die Neuerungen ge-genüber der bisher diskutierten Ausgestaltung hat unser Dachverband bbs in ei-nem Rundschreiben zusammengefasst und eine erste Bewertung vorgenommen.

Der bbs geht dabei auf Details zu

Gas- und Wärmepreisbremse Strompreisbremse Härtefallregelungen Vereinbarkeit der Entlastungen mit EU-Beihilferecht und den Umsetzungs-Zeitplan

ein.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben nebst Anlagen.

(EN-2022-056)

Stellungnahme zum Referentenentwurf Energieeffizienzgesetz

Der bbs hat eine finale Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Energieeffi-zienzgesetzes abgegeben. Parallel dazu hat der bbs die wesentlichen Kritikpunkte auch im Verbund der energieintensiven Industrien (EID) gegenüber der Bundesre-gierung vorgebracht.

Zu Details verweisen wir auf das beigefügte Rundschreiben und die beiden Stel-lungnahmen.

(EN-2022-057)

Brennstoffwechsel: BImschG-Änderung abgeschlossen

Zwischenzeitlich wurden die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Beschleunigung der Verfahren bei Brennstoffwechsel vor dem Hintergrund der Gasmangellage abgeschlossen. Mit den Änderungen sollen Erleichterungen für den Brennstoffwechsel von Industrie- und Energieanlagen, für weitere Gasein-sparprojekte sowie für die Aufrechterhaltung der Industrieproduktion in der Gas-mangellage geschaffen werden.

Diese Änderungen sind auch für die BImSchG-Genehmigung bei Brennstoffwech-seln in der Ziegelproduktion relevant und sollen diese vereinfachen und vor allem beschleunigen.

Der Bundesverband Ziegelindustrie hat die Änderungen in einem Rundschreiben zusammengefasst. Zu Details verweisen wir auf das beigefügte Rundschreiben nebst Anlagen.

(Rundschreiben A 127/2022)

EID-Position zur Strom- und Gaspreisbremse / Vorläufiger Ge-setzentwurf

Unser Dachverband bbs hat uns darüber informiert, dass der Kreis der energiein-tensiven Industrien in Deutschland (EID) ein gemeinsames Positionspapier zu den aktuellen Diskussionen hinsichtlich Gas- und Strompreisbremse erarbeitet hat.

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist dabei die offensichtliche Unvereinbarkeit der natio-nalen Vorschläge zur Gas- und Strompreisbremse mit den EU-beihilferechtlichen Vorgaben des Temporary Crisis Frameworks (TCF). Darüber hinaus kritisieren die EID die angedachten Einschränkungen bei Dividenden und variabler Vergütung sowie die geplante Höhe der Preisgrenze für Strom bei 130 Euro/MWh, um zu verdeutlichen, dass dies kein langfristig wettbewerbsfähiges Preisniveau für ener-gieintensive Betriebe in Deutschland ist.

Beigefügt erhalten Sie das EID-Positionspapier und einen ersten Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Gaspreisbremse zur Information. Der Kabinettstermin hier-zu wurde derweil vom 18. November auf den 25. November geschoben. Die Ver-abschiedung durch Bundestag und Bundesrat ist weiterhin bis zum 16. Dezember 2022 geplant.

(EN-2022-059)

Gesetzentwürfe zur Gas- und Strompreisbremse veröffentlicht

Am 22. November 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Ge-setzesvorschläge zur Gas- und Strompreisbremse vorgelegt. Darin werden die be-reits bekannten Preisbremsen umgesetzt, die für Industriekunden bei 130 Eu-ro/MWh Strom und bei 70 Euro/MWh Gas (jeweils netto) liegen und für Haushalts-/Gewerbekunden bei 400 Euro/MWh Strom und 120 Euro/MWh Gas (jeweils brut-to). Für Unternehmen wird die auf diese Weise gewährte Entlastung jedoch auf die ebenfalls bereits bekannten Höchstgrenzen limitiert, die das EU-Beihilferecht (Temporary Crisis Framework, TCF) vorgibt.

Unser Dachverband bbs hat sich mit den Gesetzentwürfen intensiv befasst und die Details zur Anwendung und Umsetzung der Preisbremsen in einem Rundschreiben zusammengefasst.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie daher bitte dem beigefügten Rundschreiben nebst Anlagen.

(EN-2022-061)

23.11.2022: Hilfen für vom Ukrainekrieg und der Energiekrise betroffene Unternehmen

Um die von dem Ukrainekrieg und der Energiekrise betroffenen Unternehmen zu unterstützen, hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungs- und Stützungspakete geschnürt.

Beihilferechtliche Grundlage dafür ist i. W. das Temporary Crisis Framework der Eu-ropäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der bei-hilferechtlichen Prüfung und ggf. auch der Genehmigung der EU-Kommission.

In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidi-tät sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und han-delsintensiven Branchen unmittelbar zu dämpfen.

Nachstehend geben wir einen Überblick über die für Unternehmen unserer Branchen wesentlichen Elemente sowie Links zu weiterführenden Informationen:

1. KfW-Kreditprogramm

Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, hat die KfW ein Kreditprogramm zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt. Hierbei geht es darum, kurz-fristig Liquidität sicherzustellen.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Sonderprogramm-UBR/

2. Bürgschaftsprogramme

Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffenen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, werden die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert.

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprgramm/Bund/BMWi/buergschaften-laender-bund.html

3. Änderungen im Insolvenzrecht

Die Bundesregierung hat Änderungen im Insolvenzrecht auf den Weg gebracht, damit gesunde Unternehmen wegen unsicherer Energie- und Rohstoffpreise nicht in die In-solvenz gedrängt werden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/deutsche-einheit/gesunde-unternehmen-schuetzen-2131856

4. Energiekostendämpfungsprogramm

Seit dem 15. Juli 2022 läuft die Antragstellung für das Energiekostendämpfungs-programm (EKDP) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderrichtlinie mit detaillierten Informationen etwa zu den Voraussetzungen und der Entlastungshöhe finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Energiekostendaempfungsprogramm_node.html

5. Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld um drei Monate verlängert. Sie gelten nun bis Ende Dezember 2022. Das heißt, es müssen weiterhin nur mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von einem Arbeitsausfall betroffen sein statt regulär ein Drittel. Außerdem müssen Beschäftigte vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine Minusstunden aufbauen.

Die Bundesregierung schafft so Planungssicherheit für Unternehmen, Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer und trägt zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes bei.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/deutsche-einheit/verlaengerung-kurzarbeitergeld-2003908

6. Hilfen für energieintensive Unternehmen

Unternehmen, die für ihr Geschäft viel Energie benötigen, leiden besonders unter steigenden Preisen. Deshalb soll der Spitzenausgleich für energieintensive Unterneh-men bei der Energie- und Stromsteuer um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 14. September 2022 be-schlossen.

Rund 9.000 Unternehmen können damit um 1,7 Milliarden Euro entlastet werden. Un-ternehmen, die vom Spitzenausgleich profitieren, sollen Maßnahmen zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs ergreifen. So tragen sie selbst dazu bei, Kosten zu sparen und die Verantwortung für die Situation wird fair verteilt.

7. CO2-Preis bleibt 2023 stabil

Nach der Einführung der nationalen CO2-Bepreisung im Januar 2021 betrug der Preis für eine Tonne zunächst 25 Euro. Im Jahr 2022 stieg der Preis auf 30 Euro pro Ton-ne. Um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zusätzlich bei den Energiekosten zu entlasten, wird die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises für Heizöl, Erdgas und Sprit um weitere fünf Euro um ein Jahr verschoben.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/deutsche-einheit/co2-preis-kohle-abfallbrennstoffe-2061622

8. Strom- und Gaspreisbremse

Für private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilo-wattstunden Gasverbrauch im Jahr) übernimmt der Bund im Dezember den Abschlag für die Gasversorgung. Diese Soforthilfe kommt auch Fernwärmekunden zugute. Die Einmalzahlung dient als spürbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbrem-se zu überbrücken.

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen dann 2023 mit Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden: Sie können eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen. Damit die Motivation zum Energiesparen bleibt, greift ab einem gewissen Verbrauch der Marktpreis.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/strompreisbremse-2125002

9. Brennstoffwechsel nun vereinfacht

Die Bundesregierung ermöglicht Betreibern von Kraftwerken und Industrieanlagen, die bislang Gas als Brennstoff eingesetzt haben, einen raschen Wechsel hin zu einem anderen Brennstoff (Fuel Switch). Angesichts der Gasmangellage, die bislang mit enorm gestiegenen Preisen einherging, ist eine Verfahrenserleichterung für betroffe-ne Unternehmen mitunter existentiell.

Zwischenzeitlich wurden daher im BImSchG verschiedene Erleichterungen umge-setzt. Einzelheiten sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/einfacherer-brennstoffwechsel-2081018

10. BMF-Schreiben: Berücksichtigung der gestiegenen Energiekos-ten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues BMF-Schreiben „Berück-sichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine“ veröffentlicht. Es nimmt Bezug auf Entlastungs- und Billigkeits-maßnahmen wie z. B. die (auch rückwirkende) Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die Stundung und die einstweilige Einstel-lung oder Beschränkung der Vollstreckung (Vollstreckungsaufschub).

Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf das BMF-Schreiben:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-10-05-ukraine-finanzaemter-handlungsspielraum.pdf?__blob=publicationFile&v=3

15.09.2022: Informationen zur Energiesituation

Am 30. März 2022 hat Bundeswirtschaftsminister Habeck die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Aufgrund der sich verschärfenden Situation wurde am 23. Juni schließlich die Alarmstufe ausgerufen, die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas. Um hoheitliche Markteingriffe und eine Gasmangellage geht es erst in der dritten Stufe im Notfallplan.

Die Bundesregierung bringt im Mai 2022 erste Wirtschaftshilfen für Unternehmen, die durch den Ukraine-Krieg betroffen sind, auf den Weg:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Sonderprogramm-UBR/

Darüber hinaus wird ein Bürgschaftsprogramm initiiert:

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/buergschaften-laender-bund.html

Seit dem 15. Juli 2022 läuft die Antragstellung für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderrichtlinie mit detaillierten Informationen etwa zu den Voraussetzungen und der Entlastungshöhe finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Energiekostendaempfungsprogramm_node.html

Am 15. August 2022 wurde von der Trading Hub Europe GmbH (THE) die Höhe der Gasbeschaffungsumlage in Abstimmung mit der Bundesregierung bekanntgegeben. Diese soll zunächst für die Monate Oktober bis Dezember 2022 bei 2,419 Cent netto pro Kilowattstunde liegen. Insgesamt ist die Umlage für eine Dauer von 18 Monaten befristet, die Höhe wird alle drei Monate neu angepasst.

Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 den Entwurf einer „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Kern der Verordnung aus Sicht der Industrie ist der Vorschlag in § 4, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen, die im Rahmen von Audits oder im Rahmen des Energiemanagementsystems identifiziert wurden, innerhalb von 18 Monaten verpflichtend umzusetzen. Die Verordnung soll bereits am 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Aus Sicht der Bundesregierung sind zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen zur Stärkung der Vorsorge von großer Bedeutung, um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund verweisen wir nochmals explizit auf die Bedeutung des vero-Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkes. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die teilnehmenden Unternehmen ihre Energieeffizienz mittelfristig im Vergleich zum Branchendurchschnitt deutlich effektiver steigern, ihre Treibhausgasemissionen im Schnitt um 1.000 Tonnen CO2 reduzieren und ihre Energieproduktivität doppelt so schnell wie der Branchendurchschnitt erhöhen konnten. Der Beitritt zum vero-Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk ist jederzeit möglich. Wir weisen ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass das vero-Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk auch den Mitgliedern der Fachverbände Ziegelindustrie Nord und Nordwest offensteht.

Die Gasmangellage und die damit einhergehenden enorm gestiegenen Gaspreise stellen viele Unternehmen vor ungeahnte Herausforderungen. Die Kosten für die Gasversorgung übersteigen vielerorts die Einnahmen aus der Produktion und bedrohen damit ganze Lieferketten. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung Betreibern von Kraftwerken und Industrieanlagen, die bislang Gas als Brennstoff eingesetzt haben, einen raschen Brennstoffwechsel (Fuel Switch) ermöglichen. Bei einem Brennstoffwechsel sind allerdings verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten, an die viele Unternehmen bisher scheiterten. Stand Ende August 2022 sind daher im BImSchG verschiedene Erleichterungen geplant. Einzelheiten sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bennstoffwechsel-erleichtern-2081018

Mit dem Inkrafttreten der Erleichterungen ist ab Mitte Oktober zu rechnen.

Aufgrund der Dauer eines Genehmigungsverfahrens kann es notwendig sein, dass die geänderten Anlagen auch schon vor Genehmigungserteilung betrieben werden müssen, da sonst die Wärmeversorgung gefährdet ist oder ein wirtschaftlicher Totalschaden droht. Für diesen Zeitraum kann die zuständige Behörde diesen formell illegalen Zustand dulden. Exemplarisch verweisen wir in diesem Zusammenhang auf eine vorsorgliche Handreichung, die von der Landesdirektion Sachsen bereits am 16. Juli 2022 veröffentlicht wurde:

https://ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5610990/d229ee0451090635b258641e36b33ee3/handreichung-data.pdf

Auf Landesebene sind darüber hinaus zeitlich begrenzte Erleichterungen im Hinblick auf die relevanten Umweltvorschriften vorgesehen. Dies betrifft u. a. einzuhaltende Emissionsrichtwerte, die Beschleunigung, Vereinfachung und behördliche Priorisierung ggf. notwendiger Genehmigungsverfahren. Wir empfehlen Ihnen daher, frühzeitig zu Beginn Ihrer Planung Kontakt zur jeweils für Sie zuständigen Bau- oder Immissionsschutzbehörde aufzunehmen. Weitere rechtliche Erleichterungen sind aktuell noch in der Diskussion.

Der Koalitionsausschuss aus SPD, Grünen und FDP hat Anfang September ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um Kostenbelastungen aus der aktuellen Energiekrise zu reduzieren. Die Maßnahmen richten sich vorrangig an Haushalte, in einigen ist jedoch auch die Industrie berücksichtigt.

Das Entlastungspaket beinhaltet im Einzelnen:

  • Erlös-/Preisobergrenzen am Strommarkt Bereits seit einigen Wochen wird ein Eingriff in die sogenannte Merit Order diskutiert, die bisher dafür sorgt, dass das teuerste Kraftwerk im Strommix den Preis setzt und damit die besonders günstigen Stromgestehungskosten etwa von erneuerbaren Energien für Verbraucher nicht spürbar werden. Eine Erlösobergrenze könnte sich grundsätzlich für alle Stromkunden inkl. Industrie preismindernd auswirken. Im Maßnahmenpaket der Regierungskoalition bezieht sich die „Strompreisbremse“ jedoch ausdrücklich nur auf Privathaushalte und „kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif.“ Das weitere Vorgehen soll auf europäischer Ebene abgestimmt werden.

  • Dämpfung Netzentgeltanstieg In Folge der Energiekrise wird derzeit auch mit einem starken Anstieg der Stromnetzentgelte gerechnet. Die durch die Erlösobergrenze am Strommarkt gewonnenen Mittel sollen verwendet werden, um diesen Anstieg zu begrenzen. Ob sich diese Maßnahme an alle Stromverbraucher richtet, ist nicht festgelegt.

  • „Einfrieren“ des nationalen CO2-Preises Der nationale CO2-Preis gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz soll im Jahr 2023 weiterhin bei 30 Euro pro Tonne CO2 liegen, sodass der planmäßige Anstieg auf 35 Euro um ein Jahr verschoben wird.

  • Expertenkommission zum Gaspreisdeckel Ein möglicher Eingriff in den Gasmarkt zur Begrenzung der Preise wird zunächst auf eine Expertenkommission ausgelagert, die zeitnah Vorschläge erarbeiten soll.

  • Ausweitung Energiekostendämpfungsprogramm Das bestehende Zuschussprogramm für die energieintensive Industrie soll bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden und zudem weiteren Branchen bzw. Unternehmen offenstehen, wobei die hierfür maßgeblichen Kriterien nicht näher erläutert werden. Ebenfalls fortgeführt werden das KfW-Kreditprogramm sowie die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme. Darüber hinaus will die Bundesregierung „prüfen, inwieweit zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die aufgrund von Gasmangellage bzw. nicht tragfähiger Energiepreise temporär ihre Produktion einstellen müssen.“

  • Programm für energieintensive Unternehmen Es soll ein Unterstützungsprogramm „für energieintensive Unternehmen aufgelegt werden, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können.“ Weitere Details hierzu enthält das Maßnahmenpaket nicht. Darüber hinaus sollen Unternehmen bei Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden, um von russischen Gaslieferungen unabhängig zu werden.

  • Verlängerung Energie- und Stromsteuer-Spitzenausgleich Der Spitzenausgleich ist eine Industrieentlastung bei der Energie- und Stromsteuer, die regulär 2022 ausläuft. Die Industrie hatte sich deshalb bereits seit mehreren Jahren für eine Verlängerung der Regelung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium strebt derweil eine grundlegende Überarbeitung mit höheren Hürden für Unternehmen an. Ausweislich des vorliegenden Koalitionsbeschlusses soll die bestehende Regelung nun jedoch noch ein Jahr länger bis Ende 2023 gelten. Angesichts der Tatsache, dass bisher kein konkreter Vorschlag für die Überarbeitung vorlag, war ohnehin mit einer Verlängerung gerechnet worden. Die Alternative wäre eine massive Mehrbelastung der Industrie ab 1. Januar 2023 gewesen.

26.10.2022: Energiepreisentwicklung Aktualisierung
Energiepreiserhöhung stellt existenzielle Bedrohung für Bau- und Rohstoffindustrie dar

Steigende Energiepreise erhöhen den Druck auf die Bau- und Rohstoffindustrie seit Monaten. Die Belastung zwang erste energieintensive Betriebe bereits zur Schließung und verdeutlicht auf dramatische Weise diese höchst alarmierende Entwicklung.

Mineralische Rohstoffe sind das erste Glied der Wertschöpfungsketten. Neben der gesamten Bauindustrie sind auch viele industrielle Prozesse, z.B. aus der Chemischen Industrie, der Stahlerzeugung oder der Umwelttechnologie, darauf angewiesen. Produktionsstopps und Insolvenzen sind aufgrund der hohen Preisbelastung bereits Realität. Diese Situation verschärft sich zuletzt gravierend. Damit stehen auch die gesamten nachgelagerten Wertschöpfungsketten der Industrie unter massivem Druck und drohen komplett einzubrechen. Folgen können irreparablen Schäden dieser Wertschöpfungsketten und damit der Verlust eines strategischen Wettbewerbsvorteils Deutschlands sowie der Versorgungssicherheit der Bevölkerung insgesamt sein.

Industrien sind auf bezahlbare Energien angewiesen

Immer mehr langfristige Energieversorgungsverträge laufen aus und können nicht zu den bisherigen Konditionen verlängert werden, wodurch die Unternehmen der Branche Gas und Strom an den Märkten teilweise zu verzehnfachten Preisen einkaufen müssen.

Heiko Sykora, Geschäftsführer der Briloner Hartstein Werk GmbH & Co. KG, sieht die aktuelle Entwicklung der Strompreise als schwerwiegend existenzbedrohend an. „Seit Anfang des Jahres hat sich unser Strompreis von 4,7 Cent pro kWh auf 50 Cent erhöht. Das ist eine Erhöhung um rund 964%“, so Sykora.

Auch Thomas Böcke, Geschäftsführer dreier Betriebe der Basamentsteine Böcke GmbH, sieht den aktuellen Entwicklungen der Preise mit großen Sorgen entgegen: „Aktuell können wir in unserem Betrieb noch produzieren. Wir machen uns jedoch auf das Schlimmste gefasst, denn die aktuelle Strompreisentwicklung steigt weiter.“

Der Geschäftsführer des Ziegelei- und Betonwerks August Lücking GmbH & Co. KG, Joachim Thater, nennt die Entwicklung der Strompreise „einen volkswirtschaftlichen Kollaps“. „Aktuell haben sich die Preise bei uns in der Branche verzehnfacht. Das macht auch mir Angst.“ Thater verdeutlicht:“ Wichtig ist es, die Gasverstromung zu stoppen und den Strom- vom Gaspreis zu entkoppeln. Der Strompreis muss von allen preisbelastenden Steuern und Umlagen befreit werden und eine staatliche Ko-Finanzierung der StromÜbertragungsnetzentgelte muss stattfinden.“

vero spricht sich für Gaspreisbremse aus

Der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (kurz: vero) in dem sich u.a. energieintensive Produzenten von mineralischen Bau- und Rohstoffen wie Kalk, Ziegel und Zement organisieren, bewertet die vorgelegte Gaspreisbremse als angemessene Entlastung für Wirtschaft und Haushalte. vero befürwortet den pragmatischen Ansatz, plädiert jedoch dafür einen besonderen Blick auf die enge Verflechtung der industriellen Wertschöpfungs- und Lieferketten zu werfen.

Die Politik ist nun gefordert, diese Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen, um die Wirtschaft zu entlasten, Insolvenzen zu verhindern und Unternehmen wirtschaftliche Sicherheit gewährleisten zu können. Zudem muss die Produktion am Standort Deutschland angesichts einer unkalkulierbaren Energiepreisexplosion aufrechterhalten werden. Sollte beim Strom- und Gaspreis für die Industrie nicht schnellstmöglich gehandelt werden, steht die Existenz des Wirtschaftsstandorts Deutschland insgesamt auf dem Spiel, mit den Folgewirkungen nicht zuletzt für Arbeitsplätze und Klimaschutz.

07.09.2022: Energiepreisentwicklung vero
Energiepreiserhöhung stellt existenzielle Bedrohung für Bau- und Rohstoffindustrie dar

Steigende Energiepreise erhöhen den Druck auf die Bau- und Rohstoffindustrie seit Monaten. Die Belastung zwang erste energieintensive Betriebe bereits zur Schließung und verdeutlicht auf dramatische Weise diese höchst alarmierende Entwicklung.

Mineralische Rohstoffe sind das erste Glied der Wertschöpfungsketten. Neben der gesamten Bauindustrie sind auch viele industrielle Prozesse, z.B. aus der Chemischen Industrie, der Stahlerzeugung oder der Umwelttechnologie, darauf angewiesen. Produktionsstopps und Insolvenzen sind aufgrund der hohen Preisbelastung bereits Realität. Diese Situation verschärft sich zuletzt gravierend. Damit stehen auch die gesamten nachgelagerten Wertschöpfungsketten der Industrie unter massivem Druck und drohen komplett einzubrechen. Folgen können irreparablen Schäden dieser Wertschöpfungsketten und damit der Verlust eines strategischen Wettbewerbsvorteils Deutschlands sowie der Versorgungssicherheit der Bevölkerung insgesamt sein.

Industrien sind auf bezahlbare Energien angewiesen

Immer mehr langfristige Energieversorgungsverträge laufen aus und können nicht zu den bisherigen Konditionen verlängert werden, wodurch die Unternehmen der Branche Gas und Strom an den Märkten teilweise zu verzehnfachten Preisen einkaufen müssen.

Heiko Sykora, Geschäftsführer der Briloner Hartstein Werk GmbH & Co. KG, sieht die aktuelle Entwicklung der Strompreise als schwerwiegend existenzbedrohend an. „Seit Anfang des Jahres hat sich unser Strompreis von 4,7 Cent pro kWh auf 50 Cent erhöht. Das ist eine Erhöhung um rund 964%“, so Sykora.

Auch Thomas Böcke, Geschäftsführer dreier Betriebe der Basamentsteine Böcke GmbH, sieht den aktuellen Entwicklungen der Preise mit großen Sorgen entgegen: „Aktuell können wir in unserem Betrieb noch produzieren. Wir machen uns jedoch auf das Schlimmste gefasst, denn die aktuelle Strompreisentwicklung steigt weiter.“

Der Geschäftsführer des Ziegelei- und Betonwerks August Lücking GmbH & Co. KG, Joachim Thater, nennt die Entwicklung der Strompreise „einen volkswirtschaftlichen Kollaps“. „Aktuell haben sich die Preise bei uns in der Branche verzehnfacht. Das macht auch mir Angst.“ Thater verdeutlicht:“ Wichtig ist es, die Gasverstromung zu stoppen und den Strom- vom Gaspreis zu entkoppeln. Der Strompreis muss von allen preisbelastenden Steuern und Umlagen befreit werden und eine staatliche Ko-Finanzierung der StromÜbertragungsnetzentgelte muss stattfinden.“

vero kritisiert Entlastungspaket

Der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (kurz: vero) in dem sich u.a. energieintensive Produzenten von mineralischen Bau- und Rohstoffen wie Kalk, Ziegel und Zement organisieren, bewertet das am 4. September von der Bundesregierung vorgestellte Entlastungspaket III als unzureichend. Das Paket wird der dramatischen Lage an den Strom- und Gasmärkten für die Betriebe nicht gerecht. Die dringend notwendige schnelle Lösung existenzieller Kernfragen bleibt aus. Stattdessen bleibt es für die Unternehmen überwiegend bei vagen Andeutungen. vero fordert konkrete Entlastungen für Unternehmen und eine Lösung der Herausforderung, wie die Produktion am Standort Deutschland angesichts einer unkalkulierbaren Energiepreisexplosion überhaupt aufrechterhalten werden kann. Sollte beim Strom- und Gaspreis für die Industrie nicht sofort entgegengesteuert werden, steht die Existenz des Wirtschaftsstandorts Deutschland insgesamt auf dem Spiel, mit den Folgewirkungen nicht zuletzt für Arbeitsplätze und Klimaschutz.

vero plädiert dafür, dass staatliche Abgaben auf Energien gesenkt werden und fordert von der Bundesregierung angesichts der sich zuspitzenden Preissituation ein umgehend überarbeitetes und vor allem wirksames Entlastungskonzept sowie eine bezahlbare Energiepolitik für die Unternehmen der Branche.

02.09.2022: Gemeinsames Schreiben der Dachverbände

Gemeinsames Schreiben der Dachverbände.pdf

Gemeinsames Schreiben von Baustoffindustrie, Bauwirtschaft und Gewerkschaften zur aktuellen Energiepreiskrise

Sehr geehrter Herr Bundesminister,
die wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine treffen die Wertschöpfungskette Bau mit besonderer Härte. An erster Stelle sind vor allem die Hersteller und Produzenten von mineralischen Roh- und Baustoffen als energieintensive Industrie mit einem jährlichen Verbrauch von 15 Mio. MWh Erdgas und 8 Mio. MWh Strom betroffen. Immer mehr langfristige Energieversorgungsverträge laufen aus, wodurch die Unternehmen Strom und Erdgas an den Märkten teilweise zum mehr als Zehnfachen gegenüber dem Vorkrisenpreis einkaufen müssen. Dieses Preisniveau ist kurz- und mittelfristig existenzbedrohend, da eine wirtschaftliche und international wettbewerbsfähige Produktion von Baustoffen in Deutschland so nicht mehr möglich ist. Hinzu kommt die Gasbeschaffungsumlage, die in der angedachten Höhe allein für die Baustoffindustrie weitere rund 370 Mio. Euro Mehrbelastung im Jahr bedeutet. Bereits 2020 betrug der Energiekostenanteil an der Bruttowertschöpfung in einzelnen Baustoffbranchen bis zu 30 Prozent, dieser Anteil ist nun kurzfristig deutlich gestiegen.

Mehr noch: Die Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine haben die Anfälligkeit internationaler Lieferketten und damit die Wichtigkeit der heimischen Industrieproduktion verdeutlicht. Steigende Energiepreise wirken toxisch auf den Wirtschaftsstandort und führen mittelfristig zu Produktionsausfällen, mindestens aber zu weiteren Preissteigerungen für das Bauen in Deutschland. Bereits in den vergangenen Monaten haben die enormen Preissteigerungen am Bau sowohl zu einem Rückgang beim Auftragseingang in der Bauwirtschaft von (im zweiten Quartal 2022) real 9,5 Prozent als auch zu zunehmenden Stornierungen von bereits beauftragten öffentlichen und privaten Projekten geführt. Die Investitionsbudgets der Auftraggeber für notwendige Maßnahmen sowohl im Wohnungsbau als auch in der Verkehrsinfrastruktur reichen schlicht nicht mehr aus. Die Folge: Die bau- und verkehrspolitischen Ziele der Bundesregierung sind unter diesen Voraussetzungen nur schwer zu erreichen.

Besonders in Krisenzeiten braucht Deutschland gute Löhne und stabile Wertschöpfungsketten. Darüber hinaus müssen die bestehenden Entlastungsprogramme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Bauwirtschaft und Baustoffindustrie signifikant ausgeweitet werden. Bezahlbares Bauen und Wohnen muss weiterhin, wie es im Koalitionsvertrag beschlossen wurde, Prämisse bleiben. Es kann nicht sein, dass in Deutschland die Energiepreise um ein Vielfaches höher liegen als in unseren europäischen Nachbarländern. Das wird in letzter Konsequenz dazu führen, dass ein Großteil der Produktion ins Ausland verlagert werden wird.

Deshalb bitten wir Sie, sämtliche Schritte zu ergreifen, um die Energiepreise zu senken und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten:

  • Auf dem EU-Binnenmarkt muss ein Level-Playing-Field bei den Energiepreisen herrschen. In anderen EU-Mitgliedstaaten greifen aktuell erheblich weitreichendere Kostensenkungen als in Deutschland. Vor diesem Hintergrund schlagen wir eine deutliche Erweiterung des Energiekostensenkungsprogramms vor.

  • Bereits kurzfristig sollte eine Deckelung der Gas- und Strompreise eingeführt werden, um Verzerrungen auf dem Binnenmarkt zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten. Parallel sollte die Preisfindung am Strommarkt (Merit Order) angepasst werden, damit nicht länger das teuerste Kraftwerk den Preis für die gesamte Stromerzeugung setzt. Auch wegen der zusätzlichen Gasbeschaffungsumlage brauchen Privatverbraucher und Betriebe staatliche Entlastungen.

  • Um die Erdgasverstromung zu reduzieren, müssen – soweit notwendig – vorhandene Kohlekapazitäten vorübergehend zurück in den Markt gebracht werden. Zudem müssen die Erneuerbaren Energien schneller ausgebaut werden.

Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Unterstützung unserer Beschäftigten ergriffen werden, um auch hier für die notwendigen Entlastungen zu sorgen:

  • Damit die mögliche Verteuerung der Energiekosten von den Beschäftigten teilweise ausgeglichen werden kann, sollten von Unternehmen geleistete Sonderzahlungen befristet steuer- und abgabenfrei gestellt werden.

  • Es ist nicht auszuschließen, dass Unternehmen ihre Beschäftigten längerfristig in Kurzarbeit senden werden. Eine gesetzliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes könnte einen Teil der Härten für die Beschäftigten auffangen

Mit diesen Punkten kann der weiteren Preisentwicklung auf den Energiemärkten entgegengesteuert, die Bautätigkeit stabilisiert und eine sich weiter zuspitzende Fachkräftekrise zumindest ansatzweise abgewendet werden. Gerne stehen wir Ihnen für den persönlichen Austausch zur Verfügung.

Ein gleichlautendes Schreiben haben wir an Frau Bundesministerin Geywitz sowie die Herren Bundesminister Lindner, Heil, Schmidt und die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen versandt.

Mit freundlichen Grüßen

  • Dr. Dominik von Achten Präsident Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. (bbs)
  • Carsten Burckhardt Vorstand Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • Ralf Sikorski Stellvertretender Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie (IG BCE)
  • Peter Hübner Präsident Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB)
  • Reinhard Quast Präsident Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)