Coronavirus: Informationen für die Wirtschaft in Norddeutschland

Schleswig-Holstein

Hilfsprogramm der Landesregierung Schleswig-Holstein

Zeitnahe und unbürokratische Hilfen für Freiberufler, Selbständige, Kulturschaffende und Unternehmen - die Landesregierung hat einen umfangreichen Schutzschirm zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie gespannt. Dieser besteht aus:

Zuschüssen aus einem Corona-Soforthilfeprogramm (100 Millionen Euro) 2.500 Euro sind für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit 1 bis zu 5 Vollzeitarbeitskräfte 10.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften Beantragung über die IB.SH Mittelstandssicherungsfonds (300 Millionen Euro)

  1. Variante: Kreditsumme 15.000 bis 50.000 Euro. 12 Jahre Laufzeit, 2 Jahre tilgungsfrei, 5 Jahre zinsfrei, Zinssatz steht noch nicht fest. Beantragung über die IB.SH
  2. Variante: Kreditsumme 50.000 bis 750.000 Euro. 12 Jahre Laufzeit, 5 Jahre tilgungsfrei, Zinssatz steht noch nicht fest. Beantragung über die Hausbank. Weitere Liquiditätshilfen und Bürgschaften Steuerstundungen. Link der WTSH:

wtsh.de/coronavirus-informationen-und-unterstuetzung-fuer-unternehmen-in-schleswig-holstein/.

Hamburg

  1. Finanzielle Soforthilfe

Ein gestuftes Soforthilfeprogramm stellt Mittel aus einem Notfallfonds bereit, der den Fonds des Bundes ergänzen soll. Es handele sich um "direkte, echte Zuschussmittel" für durch die Auswirkungen des Coronavirus' in finanzielle Not geratene Unternehmen, die je nach Größe Geld in vier Stufen beantragen können.

Stufe eins: 2500 Euro (Solo-Selbstständige) Stufe zwei: 5000 Euro (weniger als zehn Mitarbeiter) Stufe drei: 10.000 Euro (10-50 Mitarbeiter) Stufe vier: 25.000 Euro (51-250 Mitarbeiter)

  1. Corona-Sofortmaßnahmen der Behörden

Die Gesundheitsbehörde und die Gesundheitsämter erhalten zehn Millionen Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Kulturbehörde schnürt ein zusätzliches Hilfspaket Kultur im Umfang von 25 Millionen Euro.

  1. Hilfen der Förderbank

Die Förderprogramme der Hamburger Förderbank IFB sollen deutlich erweitert, die Konditionen verbessert werden, um ergänzend zu Maßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützend einzugreifen. Dazu werden zwei neue Kreditprogramme aufgelegt: Zum einen der HamburgKredit-Liquidität für kleine und mittlere Unternehmen. Zum anderen ein neues Fördermodul, das Kulturinstitutionen und Sportvereinen Förderungen nicht mehr nur für Investitionen, sondern auch für Betriebsmittel ermöglicht.

  1. Hilfen der Bürgschaftsgemeinschaft

Die folgenden Maßnahmen gelten ab sofort für alle Bürgschaftsneuanträge von Unternehmen, die zum Jahreswechsel wirtschaftlich gesund waren, und sind vorerst bis zum 31.12.2020 befristet.

Der Bürgschaftshöchstbetrag der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 250.000 Euro sollen von der BG innerhalb von 72 Stunden in Eigenverantwortung vergeben werden können. Die Rückverbürgung bei Betriebsmittelfinanzierungen wird für bestehende Unternehmen von 60 auf 80 Prozent erhöht. Die Obergrenze für Betriebsmittel am Gesamtobligo wird von 35 auf 50 Prozent erhöht.

  1. Corona-Erlass der Steuerverwaltung

Der zwischen Bund und Ländern abgestimmte Erlass tritt unmittelbar in Kraft. Er umfasst die zinslose Stundung von Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer und die Herabsetzung der quartalsweisen Vorauszahlung unter vereinfachten Voraussetzungen.

"Erleichterung von der Vollstreckung" bei Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen kann bei nachweislicher Härte durch Corona-Maßnahmen gewährt werden. Die 14 Finanzämter Hamburgs sollen noch am Donnerstag über die neuen Verfahrensregeln informiert werden.

  1. Gebührenrechtliche Hilfen für Gewerbetreibende

Städtische Gebühren für Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige Institutionen sollen bei Härten durch die Corona-Maßnahmen ebenfalls einfacher gestundet oder erlassen werden können.

  1. Hilfen für Gewerbemieter der Stadt Hamburg

Von Corona-Maßnahmen betroffene gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien können ihre Miete auf Antrag für vorerst bis zu drei Monate stunden.

  1. Finanzierungssicherheit für Zuwendungsempfänger

"Die Zuwendungsempfänger der Stadt können sich weiter darauf verlassen, dass trotz der die Arbeit einschränkenden städtischen Allgemeinverfügungen die Zuwendungen weiter ausgezahlt werden." Außerdem sollen ihnen keine "wesentlichen Nachteile" entstehen, besonders, was die Finanzierung von Fixkosten und vertraglich gebundene Honorarkräfte angeht.

  1. Vereinfachungen im Vergaberecht

"Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus' möchte die Finanzbehörde auch im Bereich des Vergaberechts weitgehende Erleichterungen zur vereinfachten Handhabung schaffen. Auf Grundlage des § 2a Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Nr. 1 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) setzt die Finanzbehörde die Wertgrenze für Verhandlungsvergaben über Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Beschaffungen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus stehen, bis zum EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Höhe von aktuell 214.000 EUR fest. Auch die Wertgrenze zur verpflichtenden Anwendung der E-Vergabe wird für Verhandlungsvergaben über Liefer- und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Beschaffungen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus stehen, bis zum EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Höhe von aktuell 214.000 EUR festgesetzt. Diese Regelungen gelten mit sofortiger Wirkung und sind befristet bis zum 31.12.2020. Weitere Erleichterungen sind in Prüfung."

  1. Liquidität für Auftragnehmer und Lieferanten der Stadt Hamburg sichern

Eingehende Rechnungen von Lieferanten sollen "nicht erst zur Fälligkeit, sondern sofort" beglichen werden.

Neue Hotlines für Unternehmen

Die Stadt hat neue Hotlines für Unternehmerinnen und Unternehmer eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar sind.

  • Industrie: 040 - 428 41-3637 unternehmenshilfen.industrie@bwvi.hamburg.de
  • Hafen, Schifffahrt und Logistik: 040 - 428 41-3512 unternehmenshilfen.logistik@bwvi.hamburg.de
  • Einzelhandel: 040 - 428 41-1648 unternehmenshilfen.einzelhandel@bwvi.hamburg.de
  • KMU: 040 - 428 41-1497 unternehmenshilfen.kmu@hamburg.de
  • Gastronomie, Hotel, Tourismus: 040 - 428 41-1367 unternehmenshilfen.tourismus@bwvi.hamburg.de
  • Agrar: 040 - 428 41-3542 unternehmenshilfen.agrar@bwvi.hamburg.de
  • Weiterhin bestehen die bereits bekannten Hotlinenummern: 040 42841 1497 sowie 040 42841 1648

Für Hinweise zum Umgang und zur gesundheitlichen Vorsorge nutzen Sie auch das Informationsangebot der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Bremen

Task Force für Unternehmen im Land Bremen

Für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, steht eine Task Force bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven bereit. Die Task Force unterstützt Unternehmen sowie freiberuflich und selbstständig Tätige im Land Bremen und berät über die passenden Förderprogramme.

Die Task Force ist über die Hotline 0421 9600-333 oder per E-Mail unter task-force@bab-bremen.de erreichbar.